FAQ’s:
1. Was ist Ergotherapie genau?
Ist Ergotherapie das Gleiche wie Physiotherapie?
Nein, Ergotherapie und Physiotherapie sind unterschiedliche Heilmittel. Während die Physiotherapie sich primär mit der Wiederherstellung von Bewegung und körperlichen Funktionen befasst, liegt der Fokus der Ergotherapie auf der Handlungsfähigkeit im Alltag. Wir helfen Ihnen, wieder selbstständig Tätigkeiten wie Anziehen, Schreiben oder Haushalt zu bewältigen.
Was ist das Ziel einer ergotherapeutischen Behandlung?
Unser Hauptziel ist die größtmögliche Selbstständigkeit und Teilhabe in allen Lebensbereichen (z.B. Beruf, Schule, Freizeit und privater Alltag). Wir arbeiten daran, dass Sie Ihre wichtigen und gewünschten Handlungen trotz Einschränkung wieder ausführen können.
Für wen ist Ergotherapie geeignet?
Ergotherapie ist für Menschen jeden Alters geeignet, die durch eine Krankheit, Verletzung oder Entwicklungsstörung in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. Das kann vom Säugling bis zum Senior reichen.
Wie unterscheidet sich Ergotherapie von anderen Therapieformen?
Ergotherapie nutzt sinnvolle und zielgerichtete Tätigkeiten als therapeutisches Mittel. Wir üben keine isolierten Bewegungen, sondern die konkrete Alltagshandlung selbst (z.B. das Essen mit Besteck, nicht nur die Handbewegung).
2. Wie erhalte ich Ergotherapie?
Wer stellt eine Verordnung (Rezept) für Ergotherapie aus?
Ergotherapie ist ein Heilmittel und muss von einem Arzt verordnet werden. Dies kann Ihr Hausarzt, Kinderarzt, Neurologe, Orthopäde oder Psychiater sein.
Brauche ich eine Überweisung vom Facharzt oder reicht der Hausarzt?
Nein, Sie benötigen keine separate Überweisung. Das Rezept (die Heilmittelverordnung) vom Arzt ist ausreichend, unabhängig davon, ob es ein Hausarzt oder ein Facharzt ausstellt.
Wie lange ist eine Verordnung gültig?
Eine Verordnung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss in der Regel innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum begonnen werden. Bitte vereinbaren Sie daher zeitnah einen Termin.
Was muss auf dem Rezept vermerkt sein?
Die Verordnung muss neben Ihren persönlichen Daten die Diagnose, das verordnete Heilmittel (z.B. motorisch-funktionelle oder psychisch-funktionelle Behandlung) und die Anzahl der Behandlungseinheiten enthalten.
3. Welche Krankheitsbilder werden behandelt?
Behandeln Sie neurologische Erkrankungen (z.B. Schlaganfall, Parkinson)?
Ja, die Behandlung neurologischer Erkrankungen und der daraus resultierenden Einschränkungen der Motorik und Kognition ist ein wichtiger Schwerpunkt unserer Praxis.
Sind psychisch-funktionelle Störungen ein Behandlungsschwerpunkt Ihrer Praxis?
Ja, wir behandeln Patienten mit psychischen Erkrankungen, um deren Belastbarkeit, Motivation und Strukturierung des Alltags wiederherzustellen und zu stabilisieren.
Werden orthopädische oder handtherapeutische Probleme behandelt?
Ja, nach Verletzungen, Operationen oder bei chronischen Erkrankungen der Hand, Schulter oder des Arms helfen wir Ihnen, die Funktion und Koordination wiederherzustellen.
4. Wie läuft die erste Behandlung ab?
Was muss ich zur ersten Sitzung mitbringen?
Bitte bringen Sie unbedingt Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) mit sowie Ihre Versichertenkarte und bequeme Kleidung. Hilfreich sind auch relevante Arztberichte, falls vorhanden.
Was versteht man unter Befunderhebung und Anamnese?
Die Anamnese ist ein ausführliches Gespräch über Ihre Beschwerden, die Krankheitsgeschichte und Ihre persönlichen Ziele. Die Befunderhebung beinhaltet verschiedene Tests und Beobachtungen, um Ihre aktuelle Handlungsfähigkeit objektiv einzuschätzen.
Wird in der ersten Stunde schon aktiv therapiert?
Die erste Sitzung dient primär der Befunderhebung. Wir beginnen oft mit ersten kleinen Übungen oder Tätigkeiten, aber der fokussierte Therapiebeginn erfolgt meist in der zweiten Sitzung, basierend auf dem erstellten Befund.
Wie lange dauert eine Behandlungseinheit in der Regel?
Die Dauer ist durch die ärztliche Verordnung festgelegt. Je nach verordnetem Heilmittel beträgt eine Einheit meist 30 oder 60 Minuten.
5. Wie geht es nach der ersten Behandlung weiter?
Wie wird mein individueller Therapieplan erstellt?
Der Therapieplan basiert auf den Ergebnissen der Befunderhebung, der ärztlichen Diagnose und Ihren persönlichen Zielen. Er wird individuell zugeschnitten und ist dynamisch, das heißt, er wird bei Bedarf angepasst.
Wie oft und wie lange finden die Therapiesitzungen statt?
Die Frequenz (z.B. 1x oder 2x pro Woche) ist auf dem Rezept vermerkt. Die gesamte Therapiedauer hängt von der verordneten Gesamtanzahl der Einheiten ab.
Wie kann ich als Patient aktiv am Therapieerfolg mitwirken?
Ihre Motivation und Mitarbeit sind entscheidend. Wir geben Ihnen Übungen für zu Hause (Hausaufgaben) mit. Die konsequente Anwendung des Gelernten im Alltag ist der wichtigste Beitrag zum Erfolg.
Was passiert, wenn die verordneten Stunden nicht ausreichen?
Wenn die Therapieziele noch nicht erreicht sind, kann Ihr behandelnder Arzt eine Folgeverordnung ausstellen. Wir besprechen den Fortschritt regelmäßig und geben Ihnen einen Bericht für den Arzt mit.
6. Was kostet die Ergotherapie?
Übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten?
Ja, wir haben eine Kassenzulassung. Die GKV übernimmt den Großteil der Kosten. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung (Eigenanteil).
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung für GKV-Patienten?
Die Zuzahlung beträgt 10% der Therapiekosten plus 10 € pro Verordnung (Rezeptgebühr). Bei Vorliegen einer Zuzahlungsbefreiung entfällt diese.
Gelten Sie als Vertragspartner für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte?
Ja, wir behandeln selbstverständlich Privatpatienten und Beihilfeberechtigte. Wir stellen Ihnen eine Rechnung aus, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle einreichen.
Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich die Therapie selbst zahlen möchte (Selbstzahler)?
Die Kosten richten sich nach unserer aktuellen Honorarordnung und der Dauer der verordneten Behandlung. Wir informieren Sie gerne vorab transparent über die Preise.
7. Terminvereinbarung und Absage
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Sie können uns telefonisch während unserer Geschäftszeiten, per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf der Website kontaktieren.
Wie lange sind die Wartezeiten für einen ersten Termin?
Die Wartezeiten variieren je nach aktueller Nachfrage und Flexibilität Ihrerseits. Wir bemühen uns immer, Ihnen zeitnah einen Ersttermin anzubieten, um die 28-Tage-Frist einzuhalten.
Was muss ich tun, wenn ich einen Termin absagen oder verschieben muss?
Wir bitten Sie, Termine so früh wie möglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, telefonisch oder per E-Mail abzusagen.
Fallen Kosten an, wenn ich einen Termin nicht rechtzeitig absage?
Ja, da der Termin fest für Sie reserviert ist und nicht anderweitig vergeben werden konnte, müssen wir Ihnen bei einer zu späten oder fehlenden Absage die Kosten für die Behandlung privat in Rechnung stellen.
8. Behandlungsmöglichkeiten und Ort
Bieten Sie Hausbesuche an?
Ja, wenn Ihr Arzt auf dem Rezept einen Hausbesuch verordnet hat und es Ihnen aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation nicht möglich ist, die Praxis aufzusuchen.
Muss ich für einen Hausbesuch eine gesonderte Verordnung haben?
Ja, der Hausbesuch muss vom Arzt mit dem entsprechenden Kästchen auf dem Rezept explizit angekreuzt und begründet werden.
Kann die Therapie auch per Video (Teletherapie) stattfinden?
Ja, in bestimmten Fällen und nach Absprache mit Ihrem Therapeuten und bei Vorliegen einer entsprechenden ärztlichen Verordnung kann die Therapie auch online als Teletherapie durchgeführt werden.
9. Praxis und Therapeutenteam
Wer ist mein fester Ansprechpartner während der Therapie?
Wir legen Wert auf Kontinuität: Ihnen wird ein fester Bezugstherapeut zugewiesen, der Sie über den gesamten Behandlungszeitraum betreut.
Wie kann ich Sie am besten außerhalb der Therapiezeiten erreichen?
Am besten erreichen Sie uns per E-Mail oder hinterlassen uns eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück.
Sind Sie barrierefrei erreichbar?
Ja, unsere Praxis ist ebenerdig, um allen Patienten den Besuch zu ermöglichen.
10. Sonstiges und Besonderheiten
Wie werden Angehörige oder Bezugspersonen in die Therapie einbezogen?
Der Einbezug von Bezugspersonen ist oft sehr wichtig. Wir bieten Anleitung und Beratung an, damit der Therapieerfolg auch im häuslichen Umfeld unterstützt wird.
Können Sie mir bei der Auswahl von Hilfsmitteln helfen?
Ja, wir beraten Sie umfassend zu geeigneten Hilfsmitteln für den Alltag und können Ihnen helfen, diese zu erproben und deren Beantragung bei den Kostenträgern zu unterstützen.
